1. Mitglieder-Jahresbeiträge:
Mitglieder der Schützengilde 125,- €
Ehepartner/Lebensgefährte und Mitglied der Schützengilde 63,- €
Jugendliche ohne eigenes Einkommen 10,- €
Lehrlinge (AZUBI), Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende 63,- €
Vereinskonto:
Institut: Saalesparkasse
IBAN: DE24 8005 3762 3310 0136 41
2. Aufnahmegebühren: €
Schütze/in 105,-
Ehepartner/Lebensgefährte eines Mitgliedes der Schützengilde und Jugendliche
ohne eigenes Einkommen zahlen keine Aufnahmegebühr.
Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes bedarf der Vorstellung im Vorstand der Schützengilde.
Neumitglieder müssen vor ihrer Aufnahme ein Führungszeugnis neueren Datums vorlegen.
Der Vorstand empfiehlt nach Prüfung der Mitgliederversammlung die Aufnahme oder lehnt das
Gesuch ab. Nach der Aufnahme des neuen Mitgliedes durch die Mitgliederversammlung, sind
die Aufnahmegebühr in voller Höhe sowie der Mitglieds-Jahresbeitrag zu entrichten. Der
Vorstand legt die Höhe des Jahresbeitrages entsprechend dem Eintrittsdatum fest.
3. Ordnung über Arbeits- und Standaufsichtsstunden
Die Schützengilde Merseburg 1534 e. V. ist ein gemeinnütziger Verein und ist daher zur
Aufrechterhaltung des Vereins selbst auf Mitgliedsbeiträge, Schießstandeinnahmen sowie
Spenden angewiesen. Aus diesem Grund ist es erforderlich und im Hinblick auf den Verein von
vitalem Interesse, dass die Mitglieder des Vereins zur Aufrechterhaltung von Ordnung und
Sauberkeit, notwendiger Reparaturen sowie Aufbau und Errichtung neuer Anlagen bzw.
Anlagenteilen, selbst Hand anlegen. Deshalb ist jedes Mitglied der Schützengilde zur Ableistung
von Arbeits- und Standaufsichtsstunden verpflichtet.
Jährlich sind dabei zu leisten:
Arbeitsstunden: Mitglied der Schützengilde 10 h/Jahr
Ehepartner/Lebensgefährte eines Mitgliedes, welcher selbst Mitglied der Schützengilde ist 10 h/Jahr
Jugendliche unter 18 Jahren 5 h/Jahr
4. Standaufsichtsstunden:
Mitglieder der Schützengilde (im Besitz der Sachkundeprüfung/Standaufsichtslizens) 17 h/Jahr
Das Nichtleisten der Jahres-Arbeits-/Standaufsichtsstunden zieht folgende finanzielle
Gegenleistung nach sich:
Pro nichtgeleistete Arbeits- bzw. Standaufsichtsstunde sind an den Verein zu zahlen: 5,- 6
Im Einzelfall kann über gesonderte Regelungen bei Nichtleistung der festgelegten Jahres-
Arbeitsstunden sowie der damit verbundenen finanziellen Abgeltung, nach einer stichhaltigen
Begründung durch das betreffende Mitglied, im Vorstand beraten und entschieden werden.
Arbeitsstunden und Standaufsichtsstunden sind gleichrangig und können sich gegenseitig
ergänzen. Über diese Möglichkeit des Ausgleiches entscheidet im Vorfeld der Vorstand.
Ehepartner/Lebensgefährten von Mitgliedern der Schützengilde, die nicht selbst Mitglied der
Schützengilde sind, können zur Ableistung der Pflichtstunden (nur Arbeitsstunden) durch das
betreffende Mitglied herangezogen werden. Die hierdurch geleisteten Stunden werden dem
Mitglied angerechnet.